Finanzierung
Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist nur dann eine Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung, wenn sie dazu dient, eine Krankheit zu
erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Sofern es sich also um eine seelische Erkrankung handelt, die behandelt
werden soll, sind die gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich
leistungspflichtig.
Das Vorliegen einer solchen Erkrankung wird durch den ärztlichen/
psychologischen Psychotherapeuten festgestellt - eine Psychotherapie muss
dann bei der Krankenversicherung beantragt werden. Die Einzelheiten
werden im Rahmen der Vorgespräche (probatorische Sitzungen) besprochen.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie bei einer privaten Versicherungsgesellschaft krankenversichert
sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung, und klären, in wie weit die
Versicherung psychotherapeutische Leistungen übernimmt.
Auch hierbei werde ich Ihnen behilflich sein.
Sonstige Leistungen
Alle anderen angebotenen Leistungen wie Coaching, Supervision,
Beratung in schwierigen beruflichen oder partnerschaflichen
Lebenssituationen oder EMDR zur Leistungsverbesserung sind
grundsätzlich keine Versicherungsleistungen.